Pflege

Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit geplant

Wer sich um die Pflege von Angehörigen kümmert, dem wollen Union und SPD das Leben erleichtern.

Veröffentlicht:

BERLIN. Union und SPD planen eine Stärkung von Familien - auch durch bessere Möglichkeiten zur Pflege Angehöriger.

Die Unterhändler der Arbeitsgruppe Familie wollen deswegen einen Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit einführen. Dieser war in der vergangenen Legislatur am Widerstand der FDP und der Wirtschaft gescheitert.

Das Familienpflegezeit-Gesetz, 2012 eingeführt und bislang nicht oft genutzt, sieht für pflegende Angehörige eine zweijährige Reduzierung der Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden vor.

Wird die Arbeitszeit etwa auf 50 Prozent reduziert, wird dennoch das Gehalt in Höhe von 75 Prozent weitergezahlt.

Nach zwei Jahren arbeitet der Arbeitnehmer wieder voll bei weiterhin reduziertem Gehalt - bis das Lohnkonto wieder ausgeglichen ist. Jeder Beschäftigte, der die Familienpflegezeit in Anspruch nimmt, muss eine Versicherung abschließen.

Außerdem soll eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf zur Organisation der Pflege Angehöriger künftig über die Pflegeversicherung mitfinanziert werden. So etwas gibt es bislang nur für Eltern, die ihr krankes Kind pflegen.

Von den rund 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden 67,2 Prozent ausschließlich durch Angehörige versorgt und 32,7 Prozent unter Zuhilfenahme von Pflegediensten. (dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Lohnfortzahlung wäre ein echter Fortschritt

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen