Wartezeiten-Debatte
Regierung gegen Vergleich von PKV mit GKV
BERLIN. Höheres Honorar - kürzere Wartezeit für Patienten? Auf eine vergleichende Bewertung von GKV und PKV will sich die Bundesregierung nicht einlassen.
Die Wirkungszusammenhänge seien komplex, sodass man die Effizienz der medizinischen Versorgung bei Kassen und Privatassekuranz nicht vergleichen könne, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion.
Im vergangenen Jahr haben je GKV-Versichertem 514 Euro für die vertragsärztliche Versorgung zur Verfügung gestanden (GKV-Mitglied: 685 Euro), in der PKV seien es 610 Euro je Vollversichertem gewesen.
Die Vergütung je Arztbesuch lasse sich in beiden Systemen nicht vergleichen, da die Zahlen in der PKV nicht erfasst würden und in der GKV nicht valide seien.
Ausweichend antwortet die Regierung mit Blick auf die Wartezeiten: "Grundsätzlich" sei die Zugänglichkeit der Versorgung "auf hohem Niveau gewährleistet", andererseits seien Wartezeiten aber "kein Einzelfall".
Regierung will Terminservicestellen
An den umstrittenen Terminservicestellen, die die KVen einrichten sollen, will die Regierung festhalten. Aufgabe dieser Einrichtungen soll es sein, gesetzlich Versicherten mit Überweisung zu einem Facharzt binnen einer Woche einen Termin zu verschaffen.
Kann die Servicestelle - von Ausnahmen abgesehen - keinen Termin innerhalb von vier Wochen anbieten, muss sie dem Versicherten einen Termin in einem Krankenhaus anbieten. Die Behandlung dort müsste dann aus vertragsärztlichem Honorar bezahlt werden.
Diese Regelung solle "mit einem der anstehenden Gesetzgebungsvorhaben" umgesetzt werden, schreibt das Bundesgesundheitsministerium. Dies könnte beispielsweise das Pflegestärkungsgesetz sein, das vergangenen Freitag erstmals im Bundestag beraten worden ist.
Mit dem Instrument der Terminservicestellen soll das Thema Wartezeiten dann vom Tisch sein, lässt sich aus der Antwort von BMG-Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz (CDU) erkennen. "Letztlich", so heißt es, müssten die KVen "alle geeigneten finanziellen und sonstigen Maßnahmen ergreifen", um die Versorgung sicherzustellen.
"Dringliche Überweisung" vom Tisch
Die "dringliche Überweisung", die Ärztepräsident Montgomery bereits Anfang des Jahres als Modell vorgeschlagen hatte, spielt dabei keine Rolle mehr. Der Vorschlag, erinnert Widmann-Mauz, sei vom Deutschen Ärztetag in Düsseldorf abgelehnt worden.
Eindeutig legt sich die Bundesregierung lediglich im Hinblick auf die Ablehnung eines einheitlichen Vergütungssystems fest, vulgo: die Bürgerversicherung.
Ein solcher Systemwechsel hätte "sehr weitreichende und nicht absehbare" Auswirkungen auf die Vergütung der Ärzte und auf die Versorgung, so Staatssekretärin Widmann-Mauz. (fst)