So schnell wird Kooperation nicht zu Bestechung
Ein aktuelles Urteil wirft erneut die Frage auf, wie weit die Zusammenarbeit zwischen Apothekern und Ärzten zum gegenseitigen Vorteil gehen darf. Das Merkmal der Unlauterkeit grenzt sachwidrige von sachgerechten Motiven der Bevorzugung ab.