Massregelvollzug
Südwesten stärkt Rechte der Patienten
STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes beschlossen. Geregelt werden sollen in dem Gesetz Neuerungen zum Maßregelvollzug. Zudem sollen die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste auf rechtlich sicherere Grundlagen gestellt werden.
"Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind", kommentierte Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) den Entwurf.
Mit dem geplanten Gesetz wird erstmals für Baden-Württemberg eine spezialgesetzliche Rahmenreglung für den Maßregelvollzug geschaffen, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums. Straftäter sollen therapiert und resozialisiert werden, zugleich soll die Sicherheit der Bevölkerung nicht gefährdet werden.
Das derzeitige Unterbringungsgesetz mit den Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und den strafrechtlichen Maßregelvollzug soll mit dem neuen Gesetz außer Kraft gesetzt werden.
Bei den sozialpsychiatrischen Diensten soll mit dem neuen Gesetz die Förderung durch Landeszuschüsse erstmals gesetzlich geregelt werden. Nach den Vorstellungen der Ministerin soll es künftig flächendeckend Anlauf- und Beschwerdestellen für psychisch Kranke geben.
Der Landtag wird nach der Sommerpause über den Gesetzentwurf beraten. Inkrafttreten soll das Gesetz um 1. Januar 2015. (chb)