Drogenpolitik
Union lehnt Überprüfung ab
Linken und Grünen stößt die hiesige Drogenpolitik sauer auf. Mit Verweis auf die Expertise vieler Strafrechtler forderten sie eine Evaluation der Verbotspolitik. Union und SPD aber sagen Nein.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Unionsfraktion im Bundestag hat eine ergebnisoffene Evaluation der Drogenpolitik in Deutschland abgelehnt.
Linksfraktion und Grüne haben eine externe wissenschaftliche Untersuchung der Auswirkungen der bisherigen Verbotspolitik für illegale Betäubungsmittel angeregt. Dabei berufen sie sich auf 122 Strafrechtler, die eine solche Evaluation gefordert haben.
Die Unionsabgeordnete Emmi Zeulner mutmaßte bei der Debatte am Donnerstagabend im Bundestag, der Antrag komme "wie ein Wolf im Schafspelz daher". Es gehe Linken und Grünen nicht um eine ergebnisoffene Debatte, sondern um eine "Abkehr von der aktuellen Drogenpolitik und einen kompletten Systemwechsel".
Sie vertrat die Auffassung, die Drogenpolitik der Bundesregierung habe sich "bewährt". Zentrales Ziel müsse es bleiben, den Handel mit Betäubungsmitteln "zu bekämpfen".
Der Linksabgeordnete Frank Tempel, früher als Kriminalpolizist selbst mit der Verfolgung von Drogendelikten beschäftigt, hatte ein "wirklich offenes Herangehen an ein sehr strittiges Thema" offeriert.
Der grüne Abgeordnete und Arzt Harald Terpe verwies darauf, das geltende Betäubungsmittelgesetz habe "das große Versprechen, die Jugend vor den Gefahren des Drogenkonsums zu schützen", nicht eingelöst: "Weder Drogenerwerb noch Handel noch Verbreitung von Drogen sind verhindert worden."
Zehn Millionen Euro würden im Bundeshaushalt für die Aufklärung über den Konsum legaler und illegaler Drogen bereitgestellt. 3,3 Milliarden Euro würden in Deutschlandfür die Strafverfolgung ausgegeben.
Für die SPD bezweifelte Burkhard Blienert, dass eine externe Studie "ein geeignetes Instrument zum Erkenntnisgewinn sein kann". Die von Grünen und Linken angeregte Expertengruppe werde kaum noch in dieser Legislaturperiode Handlungsempfehlungen vorlegen, so Blienert. Er wertete den Antrag als "Schnellschuss".
Der Antrag wird nun im Gesundheitsausschuss beraten. Grüne und Linke haben angekündigt, nach der Sommerpause eine Expertenanhörung zum Thema zu beantragen. In der Resolution des Schildower Kreises, die im Herbst 2013 veröffentlicht wurde, regen 122 Strafrechtsprofessoren an, der Bundestag möge im Rahmen einer Enquete-Kommission die Wirksamkeit des Betäubungsmittelgesetzes überprüfen.
Zur Begründung führen sie diese fünf Thesen an: "Mit der Drogenprohibition gibt der Staat seine Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Drogen auf. Der Zweck der Prohibition wird systematisch verfehlt. Die Prohibition ist schädlich für die Gesellschaft. Die Prohibition ist unverhältnismäßig kostspielig.Die Prohibition ist schädlich für die Konsumenten." (fst)