Arzneigesetz
Weder Kassen noch Hersteller zufrieden
Die letzten Punkte zur Einigung beim GKV-Arzneimittelgesetz stoßen auf Kritik der Industrie und der Kassen.
Veröffentlicht:Berlin. Keine Umsatzschwelle für neue Arzneimittel im ersten Jahr der Vermarktung, keine Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge wie im Pharmadialog beabsichtigt, Abschaffung der Rabattausschreibungen für Impfstoffe – das sind die letzten Punkte, auf die sich die Gesundheitspolitiker der Koalition für das unmittelbar vor der Verabschiedung stehende GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz geeinigt haben.
Aus Sicht von Michael Hennrich (CDU), Berichterstatter der Unionsfraktion für das AMSVG im Bundestag, legt die Koalition mit dem Gesetz, das am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden soll, ein "AMNOG 2.0" vor. Es stärke die Qualität der Versorgung, so Hennrich. Die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrags sei "kein Herzensanliegen der Union" gewesen. "Transparenz ist im 21. Jahrhundert auch im Bereich der Arzneimittel legitim", sagte Hennrich der "Ärzte Zeitung". Es sei nach dem Wegfall der Vertraulichkeit ein "Gebot der Fairness" gewesen, Unternehmen nicht einseitig mit der Umsatzschwelle zu belasten.
Die Beibehaltung der Preistransparenz werde zu Parallelexporten aus Deutschland führen, kritisiert der Verband forschender Pharmaunternehmen (vfa). Das könne Lieferengpässe verursachen. Beim geplanten Arztinformationssystem bleibe offen, ob durch Wirtschaftlichkeitshinweise eine Fernsteuerung der Ärzte durch die Kassen eingeführt werde. Insgesamt seien die guten Ergebnisse des Pharmadialogs nicht im Gesetz angekommen. Der AOK-Bundesverband kritisiert, dass Hersteller die Preise im ersten Vermarktungsjahr autonom festsetzen dürfen. Im Gegensatz zur Industrie begrüßt die AOK Wirtschaftlichkeitshinweise im Arztinformationssystem.
Weiterhin im Nebel lässt der Gesetzgeber die Eigenschaft des Erstattungsbetrags. Vor dem Hintergrund eines vorläufigen Beschlusses des LSG Berlin-Brandenburg, wonach ein Erstattungsbetrag nicht in jedem Fall wirtschaftlich ist (wir berichteten), verbleibt ein für Vertragsärzte schwer einschätzbares Risiko für Arzneimittelregresse weiterhin bestehen.(HL/fst)