Fristende 1. März kommt in Sicht
E-Arztbrief-Modul: Keine Kürzung der TI-Pauschale bei verspäteter Lieferung
Das Bundesgesundheitsministerium bestätigt: Solange ein Software-Anbieter keine aktuelle und von der KBV bestätigte Version des E-Arztbriefmoduls in die Praxissoftware eingespielt hat, soll die TI-Pauschale nicht gekürzt werden.