Telematik
Ärztetag hält nichts von Sanktionen
Der Ärztetag will die Telematikinfrastruktur durchaus fördern, hat aber Probleme mit geplanten Zwangsmaßnahmen.
FRANKFURT/MAIN. Der Online-Versicherten-Stammdatenabgleich, zu dem Ärzte nach dem Referentenentwurf für das geplante E-Health-Gesetz in ihren Praxen verpflichtet werden sollen, stößt bei den Delegierten des Ärztetags auf massiven Widerstand.
Dieser Abgleich bringe ausschließlich einen administrativen Vorteil für die Krankenkassen, hieß es in Frankfurt.
Seit Jahren trete die Einführung einer Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen auf der Stelle, beklagen die Delegierten in einer Entschließung. Zwangsmaßnahmen wie im geplanten Gesetz vorgesehen, seien nicht geeignet, die Stagnation aufzuheben.
Dennoch sprechen sich die Delegierten durchaus für eine Förderung der Telematikinfrastruktur aus - die ärztliche Expertise müsse dabei aber unbedingt mit einbezogen werden.
"Die grundsätzliche Offenheit der Ärzteschaft für sinnvolle medizinische Anwendungen in der elektronischen Datenverarbeitung spiegelt sich in unterschiedlichen bereits realisierten regionalen Projekten wieder", heißt es in der Entschließung. Insbesondere der Datenaustausch zwischen den Anbietern im Gesundheitswesen biete einen direkten Nutzen für die Patienten und Ärzte.
Die Delegierten forderten dabei einen "Vorrang für die medizinisch relevanten Anwendungen". Dazu zählten sie unter anderem den direkten Datenaustausch zwischen den Beteiligten im Gesundheitswesen. Zum Beispiel den elektronischen Arztbrief, den Medikationsplan mit der Erweiterung auf OTC-Präparate und den Notfalldatensatz.
Der Ärztetag hat sich darüber hinaus auf eine Präzisierung des aus seiner Sicht unscharf definierten Begriffs "Telemedizin" geeinigt. Die neue Definition lautet: "Telemedizin ist ein Sammelbegriff für verschiedenartige ärztliche Versorgungskonzepte, die als Gemeinsamkeit den prinzipiellen Ansatz aufweisen, dass medizinische Leistungen der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in den Bereichen Diagnostik, Therapie und Rehabilitation sowie bei der ärztlichen Entscheidungsberatung über räumliche Entfernungen (oder zeitlichen Versatz) hinweg erbracht werden. Hierbei werden Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt." (fuh)