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Alternativlose Prävention

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Prävention muss das Mantra lauten – vor allem in der Arbeitswelt! Mit präventiven Maßnahmen ließen sich vor allem bei Beschäftigten im Außenbereich unnötige Fälle berufsbedingten, weißen Hautkrebses verhindern. Dr. Joachim Breuer, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) verweist zu Recht darauf, dass noch immer zu vielen Arbeitnehmern nicht klar sei, dass Sonnenexposition zu Krebs führen kann.

Die Folgen werden sich künftig in der DGUV-Berufskrankheitenstatistik niederschlagen. Seit zwei Jahren – 2015 wurde der weiße Hautkrebs in die Berufskrankheitenliste aufgenommen – erfolgen massenweise Verdachtsanzeigen auf weißen Hautkrebs als Berufskrankheit.

Gelingt den Betroffenen der bei Hautkrankheiten nach der Anerkennung erforderliche Beweis zur Leistungspflicht, wird sich das bald in hohen Aufwendungen für Rentenzahlungen niederschlagen. Hier kann Prävention langfristig zu Beitragsentlastung führen. Zwar mussten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft 2016 im Schnitt nur 1,18 Prozent der beitragspflichtigen Entgelte für die Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zahlen. Das war aber nicht primär der Prävention geschuldet, sondern der weiterhin hohen Beschäftigung.

Lesen Sie dazu auch: Gesetzliche Unfallversicherung: Weißer Hautkrebs Treiber bei den Berufskrankheiten

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