Umfrage
Angst um Daten zur eigenen Gesundheit
Über 80 Prozent der deutschen Verbraucher sorgen sich um ihre Gesundheitsdaten. Nun wird Kritik laut, dass ihnen auch das E-Health-Gesetz zu wenig Hilfe bietet.
Veröffentlicht:BERLIN. Pünktlich vor dem geplanten Beratungstermin zum E-Health-Gesetz im Bundeskabinett am 27. Mai hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Ergebnisse einer aktuellen Verbraucherumfrage zu sensiblen Gesundheitsdaten veröffentlicht.
Darin zeigt sich, dass trotz des Trends zu Health-Apps 82 Prozent der Verbraucher hierzulande einige oder sogar große Bedenken haben, dass ihre Gesundheitsdaten von Unberechtigten gelesen werden könnten.
Demnach hat das Meinungsforschungsinstitut forsa für den vzbv in einer repräsentativen Umfrage herausgefunden, dass fast jeder zweite Verbraucher (49 Prozent) sich große Sorgen macht, 33 Prozent haben "etwas Bedenken", dass ihre Gesundheitsdaten auch für andere Zwecke missbraucht werden. Lediglich 18 Prozent haben keine Angst vor Datenmissbrauch.
Der vzbv appelliert nicht nur an die Regierung, sich in den Verhandlungen um die EU-Datenschutzverordnung für strengere Regeln einzusetzen. Damit diese auch für nicht-europäische App-Betreiber, die ihr Angebot an europäische Verbraucher richten, gelten. Der Verband kritisiert vor allem, dass das deutsche Gesundheitswesen in Sachen Vernetzung "hinterher hinkt".
Kein elektronischer Zugang für Patienten vorgesehen
Und dass das E-Health-Gesetz soll den Technologien, die von Google, Apple und Co. kommen, nichts entgegensetzen.
"In der geplanten Telematikinfrastruktur ist für Versicherte und Patienten bislang kein elektronischer Zugang vorgesehen", moniert der vzbv in einer Mitteilung.
"Sie können nicht einmal passiv auf ihre Daten zugreifen, geschweige denn selbst sicher mit Ärzten oder Therapeuten kommunizieren."
Im E-Health-Gesetz wird tatsächlich ein solcher Zugriff nicht ausdrücklich genannt. Der ursprüngliche Plan zur elektronischen Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur sieht ihn allerdings vor.
Zumindest ein Leserecht wird es für Versicherte geben müssen, wenn irgendwann entsprechende Daten in Anwendungen wie dem Nottfalldatensatz oder auch einer Patientenakte - die übrigens im E-Health-Gesetz ebenfalls nicht aufgeführt wird - abgelegt werden. (reh)