Erfolglose Klagen von Klinikbetreiberin
Arbeitgeber hat keinen Anspruch auf Erstattung von Corona-Verdienstausfall
Mitarbeiter, die wegen Quarantäne-Bestimmungen zwei Wochen nicht arbeiten dürfen, haben weiter Anspruch auf Lohnzahlung. Arbeitgeber können diese nicht als Verdienstausfall von Behörden zurückverlangen, urteilt das Verwaltungsgericht Göttingen.