Sonstige Produkte zur Wundbehandlung
Auch für flüssige Wundprodukte ist Nutzennachweis zu erbringen
Nicht nur antimikrobiell beschichteten Wundauflagen droht ohne Nutzen-Nachweis das Kassen-Aus. Auch flüssige und halbfeste Präparate zur Wundbehandlung sind betroffen.