Bundessozialgericht
Krankenkasse darf nicht nach dem Wert eines menschlichen Lebens fragen
Das Bundessozialgericht musste sich wieder einmal mit einem Fall befassen, der auf dem so genannten Nikolausbeschluss beruht: Danach müssen Krankenkassen bei tödlichen Erkrankungen Behandlungen im Ausland zahlen - wenn es hierzulande keine anderen Therapiemöglichkeiten gibt.