Klinikabrechnung
BGH: Klinik kann wahlärztliche Leistungen auch selbst anbieten
Laut BGH haben Kliniken ein Liquidationsrecht für wahlärztliche Leistungen. Das Krankenhausentgeltgesetz enthalte keine Vorgaben, dass nur Ärzte Wahlarzt-Leistungen anbieten und berechnen können.