Verjährung

Bundesgerichtshof: Rückforderung zu Unrecht gezahlter PKV-Beiträge nur drei Kalenderjahre

Die Rückforderung zu Unrecht gezahlter Beiträge verjährt nach drei Kalenderjahren – da hilft gemäß Bundesgerichtshof auch keine Unterscheidung zwischen Bereicherung oder Schadenersatz.

Liebe Leserin, lieber Leser,

den vollständigen Beitrag können Sie lesen, sobald Sie sich eingeloggt haben.

Die Anmeldung ist mit wenigen Klicks erledigt und kostenlos.

Ihre Vorteile des kostenlosen Login:

  • Mehr Analysen, Hintergründe und Infografiken
  • Exklusive Interviews und Praxis-Tipps
  • Zugriff auf alle medizinischen Berichte und Kommentare

Registrieren können sich alle Gesundheitsberufe und Mitarbeiter der Gesundheitsbranche sowie Fachjournalisten. Bitte halten Sie für die Freischaltung einen entsprechenden Berufsnachweis bereit. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mehr zum Thema
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Kontakt mit Patienten

Arztpraxis ohne Telefon: Kann das funktionieren?

Vorsorge

Darmkrebs-Screening: Es lohnt sich, genauer hinzusehen

Seltene Stoffwechselkrankheit

Erste Erfolge mit Gentherapie bei Danon-Krankheit

Lesetipps
Asthma-Inhalatoren für Asthma-Patienten auf einem Tisch. Pharmazeutisches Produkt wird verwendet, um Asthmaanfallssymptome zu verhindern oder zu lindern.

© Orawan / stock.adobe.com

Kasuistik

Wenn die Asthma-Therapie an die Nebenniere geht

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung