Urteil
BGH schützt alte Krankentagegeldversicherungen
Versicherer dürfen Tagessatz und Prämie bei Krankentagegeldversicherungen, die vor 2018 abgeschlossen wurden, nicht einseitig heruntersetzen.
Versicherer dürfen Tagessatz und Prämie bei Krankentagegeldversicherungen, die vor 2018 abgeschlossen wurden, nicht einseitig heruntersetzen.
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