Pharmakovigilanz

Behörden vereinfachen UAW-Meldung

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LANGEN. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) haben ihre ggemeinsame Website zur Online-Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) modernisiert.

 Seit Ende September gebe es eine "barrierefreie Version". Das Onlineformular sei jetzt klarer strukturiert, versichern die Behörden, und leite "in allgemein verständlicher Form durch den Vorgang".

Das Formular bleibe unabhängig vom Endgerät – Desktop, Tablet oder Smartphone – "übersichtlich und gut bedienbar", heißt es weiter. Außerdem erhielten Anwender zu den verschiedenen Eingabeschritten noch ergänzende Informationen.

Den Relaunch ihres digitalen UAW-Meldebogens begründen die Behörden auch mit dem wachsenden Interesse daran: "Die stark angestiegene Zahl der Meldungen von Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen über das bisher bestehende Meldeportal zeigt, dass Meldungen von Verdachtsfällen zunehmend auch ins Blickfeld der Bürgerinnen und Bürger rücken".

Dazu hätten nicht zuletzt die regelmäßigen Awareness-Kampagnen von BfArM und PEI beigetragen. Mit der Überarbeitung des Portals wolle man es "Patientinnen und Patienten noch leichter machen, Nebenwirkunggen zu melden", so BfArM-Chef Professor Karl Broich. (cw)

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