BtM-Rezepte - Wenn aus Kulanz Schikane wird

Auf Betäubungsmittelrezepte schauen Kassen mittlerweile sehr genau: Hat der Arzt das Rezept handschriftlich geändert, aber nicht unterschrieben, oder hat er den Zusatz "schriftlich" bei "laut ärztlicher Anweisung" vergessen, machen immer mehr Kassen einen Formfehler geltend - mit weitreichenden Folgen für Apotheker und Patienten. Ein Apothekerverband ist sich sicher, dass Kassen gar spezielle Firmen beauftragen, um vermeintliche Formfehler aufzuspüren.

Ruth NeyVon Ruth Ney Veröffentlicht:
BtM-Rezepte: Einige Kassen kontrollieren mittlerweile systematisch.

BtM-Rezepte: Einige Kassen kontrollieren mittlerweile systematisch.

© Klaus Rose

NEU-ISENBURG. Mit der systematischen Kontrolle von Betäubungsmittelrezepten hat die BKK Novitas eine Welle losgetreten, auf der immer mehr Krankenkassen mitschwimmen.

Rund 60.000 Betäubungsmittelrezepte aus den Jahren 2010 und 2011 hatte die Krankenkasse in den vergangenen Wochen gezielt geprüft, um damit einer nach eigenen Angaben "nachlässige Verschreibungspraxis" nachzugehen.

Immer mehr Null-Retaxation

Die Folge: Etliche Apotheken bekamen ihre Kosten für das ausgelieferte Medikament nicht erstattet, eine sogenannte Null-Retaxation.

Novitas BKK-Vorstand Reiner Geisler erläuterte das Vorgehen in einer Pressemitteilung damit, dass es um die Arzneimittelsicherheit gehe. "Gerade bei potenziell gefährlichen Medikamenten sind unsere Versicherten auf vollständige und richtige Rezepte angewiesen".

Kreuze oft nicht korrekt gegengezeichnet

Der Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg warnt jetzt in einer Pressemitteilung davor, dass auch etliche andere Krankenkassen immer häufiger die Bezahlung von verordneten Krebsmedikamenten und in der Apotheke abgegebenen Medikamenten mit der Begründung "Formfehler" verweigerten.

So würde bemängelt, dass Kreuze auf dem Rezept, die handschriftlich vom Arzt eingetragen wurden, nicht korrekt gegengezeichnet worden seien.

Apotheker auf Kosten von 35.000 Euro sitzengeblieben

Darum sei einem Apotheker in einem aktuellen Fall die Bezahlung der Kosten von 35.000 Euro für die Versorgung einer schwer kranken Patientin verweigert worden.

Die betroffene Apotheke, die fünf Rezepte einer Patientin der BIG direkt gesund beliefert hat, bleibt derzeit auf der kompletten Summe sitzen.

LAV: Drastischer Anstieg solcher Vorgänge zu bezeichnen

"Wir beobachten in den letzten beiden Jahren einen drastischen Anstieg solcher Vorgänge, die insbesondere den Fokus auf hochpreisige Medikamente für schwer erkrankte Menschen legen. Hier werden nicht nur unsere Apotheker verunsichert", kritisiert der LAV.

"Sondern auch die betroffenen Krebspatienten, da sie nicht wissen, ob sie weiterhin zeitnah ihr Medikament bekommen, wenn die bürokratischen Hürden der Krankenkassen dazu dienen, verordnete Medikamente nicht zu bezahlen."

Null-Retaxation, weil das Wort "schriftlicher" fehlt

Für ihre Mitglieder hat der Verband daher einen Handzettel zur Abgabe an Patienten erstellt, auf dem auf die aktuell erschwerten Bedingungen hingewiesen wird, sodass Rezepte nicht mehr gleich beliefert werden könnten, solange noch Unklarheiten bestünden. Eine ähnliche Kritik äußerte in der vergangenen Woche auch die Freie Apothekerschaft e.V.

Als Beispiele dafür, was etwa die Novitas BKK konkret als Grund für Null-Retaxationen angegeben habe, wird dabei angeführt: Eine handschriftlich hinzugefügte Telefonnummer sei vom Arzt nicht mit einer zweiten Unterschrift bestätigt worden, bei der Gebrauchsanweisung "laut ärztlicher Anweisung" würde das Wort "schriftlicher" fehlen.

Bei Gemeinschaftspraxen sei der Name des verordnenden Arztes nicht extra gekennzeichnet worden, hingegen war auf jedem Rezept die individuelle Vertragsarztnummer aufgedruckt.

Werden spezielle Firmen beauftragt, um "Formfehler" zu finden?

Der aktuelle Fall der Betriebskrankenkasse BIG ist offenbar einer von vielen. "Spezielle Firmen werden von den Krankenkassen beauftragt, sogenannte "Formfehler" auf dem Rezept zu finden und dann die Zahlung zu verweigern - leider ist das kein Einzelfall mehr. Dies wird in großem Stil betrieben", erklärt der LAV in Baden-Württemberg.

Im vergangenen Jahr habe die auf Retaxationen spezialisierte Abteilung des LAV rund 3300 derartiger Fälle für die Apotheken geprüft und Widerspruch eingelegt.

Gesamtsumme beträgt 600.000 Euro

Dabei ging es um eine Gesamtsumme von 600.000 Euro, die von den Krankenkassen einbehalten worden war. Die Hälfte davon konnte für die Apotheken zurückgeholt werden, weil die Retaxation zu Unrecht erfolgt war.

Im laufenden Jahr wurden diese Summen bereits bis zum 30. September erreicht.

LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth: "Wir sehen mit großer Sorge, dass die Kassen und die engagierten Firmen hier teilweise in großem Stil retaxieren und immer häufiger scheinbare Formfehler anführen, die keine sind. Wenn es um solch große Einzelsummen geht, bedeutet das für die betroffene Apotheke schon einen existenziellen Engpass."

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