Hacker-Attacken auf Kliniken und Praxen häufensich . Aber auch verschärfte Gesetze zur IT-Sicherheit erhöhen Anforderungen an Praxen und Kliniken. Nun reagieren erste Anbieter.
Anlässlich neuer europäischer Vorschriften empfiehlt sich eine Revision des Datenschutzes in Praxen. Ärzte müssen sich auch mit neuen Informations- und Auskunftspflichten vertraut machen.
Die Europäische Datenschutzgrundverordnung wirft viele Fragen zur Organisation der Praxisabläufe im Hinblick auf den Datenschutz auf. Es gilt aber auch, ein paar grundsätzliche Aspekte zu beachten.
Nur noch wenige Tage, dann tritt die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Grund genug auch für Ärzte, sich die Prozesse der Datenverarbeitung anzuschauen und auf Sicherheit abzuklopfen.
Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) könnte einer zeitgemäßen medizinischen Datenverarbeitung Schub geben ? wenn deren Umsetzung nicht von Partikularinteressen dominiert wird.
Nach einer ersten Abmahnwelle in Bremen wächst bei Ärzten die Verunsicherung wegen der Datenschutzgrundverordnung. 60 Verbände und die KBV reagieren mit einer Resolution darauf - und fordern den Eingriff des Gesetzgebers.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist seit Ende Mai in Kraft - und nun sind schon Ärzte wegen möglicher Verstöße von Anwälten abgemahnt worden. Wie Praxischefs sich schützen und wehren können, erläutert ein Fachanwalt für Medizinrecht.
Zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung müssen Arztpraxen ein 'Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten' anlegen. Was darin alles aufgeführt werden muss, fassen zwei Medizinrechtler zusammen.
Praxen, Kliniken und MVZ, die in großem Stil Patientendaten verarbeiten, müssen laut Datenschutzgrundverordnung eine Datenschutz-Folgenabschätzung absolvieren. Medizinrechtler erläutern, wie das geht und was das überhaupt ist.
Die neuen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung beim Thema Verarbeitung von personenbezogener Daten verunsichern viele Ärzte. In welchen Fällen eine Einwilligung der Patienten erforderlich ist und welche Anforderungen sie erfüllen muss, erläutern Medizinrechtler.
Die Datenschutzgrundverordnung erweitert die Pflicht des Praxisinhabers, seine Patienten aufzuklären, welche Daten zu welchem Zwecke verarbeitet werden. Was dabei zu beachten ist, erläutern zwei Medizinrechtler.
Die Datenschutzgrundverordnung sieht vor, dass Ärzte über Datenverarbeitungsprozesse informieren müssen. Zudem haben Patienten ein Recht darauf, darüber Auskunft zu bekommen. Zwei Medizinrechtler erörtern, worauf Ärzte achten müssen.
Ab wann Praxen und MVZ einen Datenschutzbeauftragten benennen müssen, ist in der Datenschutzgrundverordnung nicht eindeutig geregelt. Das deutsche Recht hingegen macht konkrete Vorgaben; wir erklären sie.
Bei einem Datenleck in der Praxis sind Inhaber nach der Datenschutzgrundverordnung verpflichtet, dies zu melden. Wem und wie, das erläutern Medizinrechtler.
Nach einer Datenpanne in einer Praxis kommt die Aufsichtsbehörde ins Spiel - sie kann Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro verhängen. Doch die Instanz ist nicht nur da, um zu strafen, sondern auch, um zu helfen.
Datenschutzrecht ist das eine, wirksamer Datenschutz das andere. Sämtliche Schutzmaßnahmen in Praxis und MVZ sollten dokumentiert werden, falls die Aufsicht einmal nachfragt, erklären zwei Datenexperten - und geben Tipps.
Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister ist der auftraggebende Praxisinhaber keineswegs aus der Verantwortung für den Datenschutz entlassen - steht aber im Ernstfall auch nicht zwangsläufig immer alleine im Regen.
Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister ist der auftraggebende Praxisinhaber keineswegs aus der Verantwortung für den Datenschutz entlassen - steht aber im Ernstfall auch nicht zwangsläufig immer alleine im Regen.