DSGVO

Ohne Verarbeitungsvertrag keine Auftragsverarbeitung

Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister ist der auftraggebende Praxisinhaber keineswegs aus der Verantwortung für den Datenschutz entlassen – steht aber im Ernstfall auch nicht zwangsläufig immer alleine im Regen.

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