DSGVO
Ohne Verarbeitungsvertrag keine Auftragsverarbeitung
Bei einer Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dienstleister ist der auftraggebende Praxisinhaber keineswegs aus der Verantwortung für den Datenschutz entlassen – steht aber im Ernstfall auch nicht zwangsläufig immer alleine im Regen.