EBM-Abrechnung

Drei neue GOP zur Begleitung anspruchsvoller Arzneimitteltherapien

Veröffentlicht:

Berlin. Der Bewertungsausschuss hat drei neue EBM-Positionen zur diagnostischen Abklärung vor oder auch während anspruchsvollen Arzneimitteltherapien mit Wirkung zum 1. Juli beschlossen. Die neuen Ziffern stehen im Zusammenhang mit der Markteinführung des Gentherapeutikums Roctavian® (Valoctocogen Roxaparvovec gegen schwere Hämophilie A) sowie des Virustatikums Livtencity® (Maribavir gegen Zytomegalievirus (CMV)-Infektion nach Stammzell- oder Organtransplantation).

In den Leistungslegenden der jeweiligen Positionen wird allerdings nicht ausdrücklich auf die genannten Präparate Bezug genommen, sondern lediglich auf das Abklärungserfordernis:

  • Die GOP 32674 kann einmal am Behandlungstag zum qualitativen Nachweis und/oder zur quantitativen Bestimmung von Antikörpern gegen Adenoassoziierte Viren (AAV) berechnet werden; sie ist mit 40 Euro dotiert. Die AAV-Antikörperbestimmung kann erbracht werden, wenn diese laut Fachinformation zur Indikationsstellung einer gezielten medikamentösen Behandlung – wie bei Roctavian® – erforderlich ist.
  • Die GOP 32818 ist vorgesehen zur quantitative Bestimmung der CMV-DNA zwecks Diagnostik einer CMV-Reaktivierung bei organtransplantierten oder immundefizienten Patienten. Oder auch vor, während, zum Abschluss oder nach Abbruch einer spezifischen antiviralen Therapie; sie ist mit 44,50 Euro dotiert.
  • Die GOP 32820 dient zur genotypischen CMV-Resistenztestung bei Verdacht auf ein Therapieversagen unter spezifisch antiviraler Therapie. Obligatorisch ist die Untersuchung auf resistenzvermittelnde Mutationen in den Genen UL97 und UL54; die GOP darf einmal im Behandlungsfall berechnet werden und bringt 260 Euro.

Die GOP 32674 und 32820 werden zunächst außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung bezahlt. Die GOP 32818 wird dagegen innerhalb der MGV vergütet, die jedoch zur allgemeinen Finanzierung der Mikrobiologie regionalspezifisch mit Wirkung zum 1. Juli 2023 angehoben werde; der entsprechende Beschluss (dort Teil C) war bereits vor einem Jahr gefasst worden. (cw)

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