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E-Patientenakte gehört ins Versorgungsgesetz

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BERLIN.Der Bundesverbandes Gesundheits-IT (bvitg) sieht Nachbesserungsbedarf beim Referentenentwurf zum Versorgungsstärkungsgesetz. Zwar finde der Entwurf innerhalb des bvitg großen Anklang, heißt es in einer Verbandsmitteilung. Dennoch bemängelt der bvitg Lücken in Sachen sektorenübergreifende Versorgung.

Völlig unberücksichtigt bleibe, dass für eine durchgehende, intersektorale Versorgung auf hohem Niveau auch gewährleistet werden müsse, dass die Behandlungsdaten medienbruchfrei über Institutionsgrenzen hinweg verfügbar sind, so bvitg-Geschäftsführer Ekkehard Mittelstaedt. Der bvitg fordert daher die Bündelung der Behandlungsdaten innerhalb einer frei wählbaren elektronischen Patientenakte, die durch die Kassen refinanziert werden sollte.

Außerdem wünscht sich der Verband eine Spezifizierung bei der Gründung des Innovationsfonds. Aus Sicht des bvitg sollten Maßnahmen ergänzt werden, welche die Förderung von Pilotprojekten mit geringen Marktchancen verhindern. Stattdessen sollten Prozessinnovationen, die eindeutig auf die Steigerung der Versorgungseffizienz ausgerichtet sind, ebenso förderungsfähig sein.

Darüber sollte laut bvutg sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Projekte, beispielsweise im Bereich der Telemedizin, der Arzneimitteltherapiesicherheit oder zur Versorgungsoptimierung strukturschwacher Regionen, nicht ausgeschlossen werden. (reh)

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