Verwaltungsgericht

Ergotherapie als Heilberuf ist möglich

Ergotherapeuten können ihren Beruf mit der Anerkennung als Heilpraktiker kombinieren.

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KARLSRUHE. Ergotherapie ist ein Heilberuf. Ergotherapeuten können daher eine auf die Ergotherapie begrenzte "sektorale Heilpraktikererlaubnis" beantragen, wie jetzt das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschied.

Die Klägerin schloss 2009 ein Fachhochschulstudium als Diplom-Ergotherapeutin ab, eröffnete eine Praxis und beantragte 2011 die Zulassung zur Heilpraktikerprüfung im Bereich Ergotherapie.

Gesundheitsamt und Regierungspräsidium Karlsruhe lehnten das ab, weil die Länder entschieden hätten, keine "sektorale Heilpraktikererlaubnis" für Ergotherapeuten auszustellen.

Das sah das Verwaltungsgericht anders. Ergotherapeuten würden zwar üblicherweise nur auf ärztliche Verordnung tätig. Rechtlich bedeute dies aber "keine Sperre für eine eigenverantwortliche Tätigkeit in diesem Bereich auf der Grundlage einer Heilpraktikererlaubnis". Dies sei auch dem Ergotherapeutengesetz nicht zu entnehmen.

"Die eigenverantwortliche Behandlung von Patienten mit den Methoden der Ergotherapie bleibt unter den Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes weiter möglich", heißt es in dem Karlsruher Urteil.

Die Situation sei ähnlich wie bei Physiotherapeuten. Hier habe bereits 2009 das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass sie eine "sektorale", auf die Physiotherapie beschränkte Heilpraktikererlaubnis beantragen können.

Die Klägerin sei bereit, sich der notwendigen Kenntnisprüfung zu unterziehen. Diese sei wichtig, weil die Tätigkeit unabhängig von ärztlichen Verordnungen diagnostische Kenntnisse voraussetze. Es sei nicht ersichtlich, dass "eine einigermaßen klar umrissene Kenntnisüberprüfung bei Ergotherapeuten nicht möglich ist".

Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof zu. (mwo)

Az.: 9 K 1519/13

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