Wunsch nach Selbsttötung

Ermittlungen gegen DGHS-Präsident Robert Roßbruch

Die Generalstaatsanwaltschaft ermittelt gegen Robert Roßbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben. Es geht um die Frage, ob er bei einem Sterbehilfe-Prozess wusste, dass seine Mandantin bereits tot war.

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Robert Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS.

Robert Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS.

© Guido Kirchner/picture alliance

Koblenz/Münster. Die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz ermittelt nach einem Auftritt vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht gegen den Präsidenten der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS). Es bestehe der Verdacht, dass Robert Roßbruch gegen die Grundpflichten der Bundesrechtsanwaltsordnung verstoßen habe, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Krick auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Dabei geht es um unsachliches Verhalten. Die anwaltsgerichtlichen Ermittlungen dauern an.

Roßbruch hatte im Februar 2022 vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine Mandantin vertreten, die im April 2021 gestorben war. Der Anwalt hatte in der mündlichen Verhandlung dagegen angegeben, dass die Frau aus Baden-Württemberg im Sterben liege. Das OVG hatte den Wunsch nach Betäubungsmitteln zur Selbsttötung abgewiesen. Roßbruch hatte noch zwei weitere Kläger vertreten. Einer der beiden war auch im Gerichtssaal anwesend.

Hat er die Unwahrheit gesagt?

Roßbruch hat nach dem Urteil auf mehrfache Nachfragen der dpa nicht reagiert. So blieb offen, ob er vom Tod der Frau bis zur Verhandlung in Münster nichts erfahren oder ob er bewusst die Unwahrheit gesagt hatte. Allerdings war die Todesanzeige seiner Mandantin zu diesem Zeitpunkt bereits länger im Internet abrufbar.

Roßbruch ist seit 2020 Präsident der DGHS und Honorarprofessor für Gesundheits- und Pflegerecht an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes. Zuletzt hatte der Bundestag sich nicht auf eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland einigen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2020 in einem Urteil zur geschäftsmäßigen Sterbehilfe das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben betont. (dpa)

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