Paragraf 219a
Geldstrafe für Berliner Frauenärzte
Zu je 2000 Euro Strafe sind zwei Berliner Gynäkologinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Die KV sieht die ärztliche Hilfe als unabdingbar.
Zu je 2000 Euro Strafe sind zwei Berliner Gynäkologinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verurteilt worden. Die KV sieht die ärztliche Hilfe als unabdingbar.
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