Betriebsausgaben

Hausbesuch auf Arbeitsweg zählt nicht voll

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wer als niedergelassener Arzt auf dem Weg von Zuhause in die Praxis oder umgekehrt auch noch Hausbesuche miterledigt, der kann diese gefahrenen Kilometer nicht komplett als Betriebsausgaben geltend machen.

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münchens handelt es sich bei solchen, von Hausbesuchen unterbrochenen Fahrten nicht um Dienstreisen, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bei Dienstreisen können für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent als Betriebsausgaben gebucht werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis gibt es dagegen nur die Kilometerpauschale, also für die einfache Wegstrecke 30 Cent je Kilometer.

Das Argument des Finanzgerichts: Trotz der Hausbesuche stehe als Ziel der Fahrten immer die Praxis beziehungsweise die Wohnung im Vordergrund. Im konkreten Fall hatte eine Ärztin geklagt, die auf dem Weg in die Praxis oder auf dem Weg nach Hause Patienten besucht hatte. (juk)

Finanzgericht München Az.: 8-K-3322/13

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgerichtsurteil könnte Aussetzung der Abschläge bedeuten

Notfallversorgung: G-BA muss auch Stufe der Nichtteilnahme definieren

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Zwischenfälle in der Chirurgie

Gossypibom: Vergessene Operationsunterlage postoperativ entdeckt

Porträt zum Boys Day

Ein Mann als Hebamme: Kein Beruf nur für Frauen!

Lesetipps
Stethoskop mit Doktorhut und Diplom

© yta / stock.adobe.com

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Die Approbationsordnung muss endlich reformiert werden!