Betriebsausgaben

Hausbesuch auf Arbeitsweg zählt nicht voll

Veröffentlicht:

MÜNCHEN. Wer als niedergelassener Arzt auf dem Weg von Zuhause in die Praxis oder umgekehrt auch noch Hausbesuche miterledigt, der kann diese gefahrenen Kilometer nicht komplett als Betriebsausgaben geltend machen.

Nach einem rechtskräftigen Urteil des Finanzgerichts Münchens handelt es sich bei solchen, von Hausbesuchen unterbrochenen Fahrten nicht um Dienstreisen, sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Bei Dienstreisen können für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent als Betriebsausgaben gebucht werden. Für Fahrten zwischen Wohnung und Praxis gibt es dagegen nur die Kilometerpauschale, also für die einfache Wegstrecke 30 Cent je Kilometer.

Das Argument des Finanzgerichts: Trotz der Hausbesuche stehe als Ziel der Fahrten immer die Praxis beziehungsweise die Wohnung im Vordergrund. Im konkreten Fall hatte eine Ärztin geklagt, die auf dem Weg in die Praxis oder auf dem Weg nach Hause Patienten besucht hatte. (juk)

Finanzgericht München Az.: 8-K-3322/13

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundessozialgericht

Bronchoflex Tubus ist ein flexibles Instrument

238 Abgeordneten legen Gesetzentwurf vor

Gesetzesvorstoß zum Schwangerschaftsabbruch empört Union

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Neurologische Entwicklungsstörungen

Epilepsie in der Schwangerschaft: Start mit Lamotrigin empfohlen

Lesetipps
Ein Mann hat Kopfweh und fasst sich mit beiden Händen an die Schläfen.

© Damir Khabirov / stock.adobe.com

Studie der Unimedizin Greifswald

Neurologin: Bei Post-COVID-Kopfschmerzen antiinflammatorisch behandeln

Der gelbe Impfausweis

© © mpix-foto / stock.adobe.com

Digitaler Impfnachweis

eImpfpass: Warum das gelbe Heft noch nicht ausgedient hat

Ein Aquarell des Bundestags

© undrey / stock.adobe.com

Wochenkolumne aus Berlin

Die Glaskuppel zum Ampel-Aus: Eigenlob und davon in rauen Mengen