Abrechnungsbetrug

Hebamme darf weiter arbeiten

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GÖTTINGEN. Eine Hebamme, die durch falsche Abrechnungen die Krankenkassen um fast 38.000 Euro geprellt hat, darf trotzdem weiterhin ihren Beruf ausüben. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen zugunsten der klagenden Hebamme.

Das Landessozialamt hatte ihr die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Hebamme" nach mehr als 30 Jahren entzogen - wegen des erwiesenen Abrechnungsbetruges.

Nach Ansicht der Verwaltungsrichter war der Widerruf der Berufserlaubnis zunächst gerechtfertigt, jedoch nicht mehr zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung.

Die Hebamme habe inzwischen den Schaden vollständig beglichen und seitdem ohne Beanstandungen abgerechnet. Damit habe sie gezeigt, dass sie die nach dem Hebammengesetz erforderliche Zuverlässigkeit wiedererlangt habe.

Verbot wäre wirtschaftlicher Untergang

Die Hebamme hatte 2008 bis 2011 etliche falsche Abrechnungen bei den Kassen eingereicht. Das Amtsgericht ahndete die Betrugsfälle im Oktober 2013 mit einem Strafbefehl über 85 Tagessätze.

Die Hebamme verwies vor Gericht nun darauf, dass das Verbot der Berufsbezeichnung ihren wirtschaftlichen Untergang bedeuten würde.

Sie habe sich viele Jahre lang nie etwas zuschulden kommen lassen. Zum Zeitpunkt der Taten habe sie sich in einer Notlage befunden. Ihr Ehemann sei durch eine unheilbare Krankheit zum Frührentner geworden, sie selbst ebenfalls mehrfach schwer erkrankt gewesen.

Dadurch seien bei der Finanzierung dreier Eigentumswohnungen, die sie als Anlageobjekte erworben habe, hohe Darlehensrückstände aufgelaufen. Sie habe sich irgendwann nicht mehr zu helfen gewusst.

Nachdem der Betrug aufgeflogen war, hatte die Hebamme mit allen betroffenen Krankenkassen Vereinbarungen zur Schadenswiedergutmachung geschlossen. (pid)

Az.: 1 A 43/14

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