Bundesgerichtshof
Urteil: Hebamme sollte bei Geburtskomplikationen besser den Rettungswagen rufen
Versäumt es eine Hebamme bei Komplikationen während der Geburt einen Notarzt zu alarmieren, kann sie wegen Totschlags durch Unterlassen verurteilt werden, stellte der Bundesgerichtshof nun klar.