Behandlungsfehler
In 90 Prozent aller Fälle einigt man sich außergerichtlich
Seit 40 Jahren gibt es die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern. Sie zählt zu den Wegbereitern der außergerichtlichen Einigung zwischen Patienten und Ärzten im Streit über Behandlungsfehler.
Veröffentlicht:Mehr als 100.000 Behandlungsfälle hat die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern seit Gründung 1977 bearbeitet. Zuletzt, berichtete Professor Axel Ekkernkamp, konnten in 91 Prozent der bearbeiteten Fälle gerichtliche Prozesse vermieden werden. "Wir sind also ein enormes Stück weiter gekommen", betonte der Direktor und Geschäftsführer des Unfallkrankenhauses Berlin anlässlich des 40. Jubiläums der Schlichtungsstelle während einer Feierstunde in Berlin.
1975 wurde erstmals bei der Landesärztekammer Bayern eine Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen eingerichtet. Es folgten zwei Jahre später die der norddeutschen Ärztekammern und die Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Später richteten weitere fünf Kammern vergleichbare Stellen ein. Sie alle verfolgen ein Ziel: Arzt und Patient sollen sich außergerichtlich einigen.
Bundeseinheitliche Statistik
Gutachterkommission und Schlichtungsstellen arbeiten weisungs-ungebunden. Sie versuchen, mit Hilfe unabhängiger Experten zu klären, ob eine gesundheitliche Komplikation auf einer haftungsbegründenden ärztlichen Handlung beruht oder eben nicht.
Für Patienten ist das Verfahren kostenlos. Die Mitglieder dieser Gremien erheben jährlich die Anzahl der von den Patienten gestellten schriftlichen Anträge und listen auf, in wie vielen Fällen tatsächlich ein Behandlungsfehler festzustellen war. Einmal jährlich werden die Arbeitsergebnisse ausgewertet. Seit 2006 gibt es eine bundeseinheitliche Statistik zum Fehlervorkommen. Seitdem existieren neben quantitativen auch qualitative Angaben rund um Fehlervermutungen.
Dabei war die Schlichtungsstelle der norddeutschen Ärztekammern immer vorne mit dabei. Bereits 1999 entwickelten deren damaliger Geschäftsführer Johann Neu und seine Mitarbeiter das System, nach dem die bundeseinheitliche Statistik erstellt wird: MERS – das Medical Error Reporting System – baut auf verschiedenen Basisparametern auf und erfasst die eingehenden Daten nach einem einheitlichen Muster. So werden die Anträge der Patienten beispielsweise nach ärztlichen Fachgebieten und Versorgungsebenen ausgewertet. MERS erhebt die Krankheiten, das Alter und das Geschlecht der Patienten, die Behandlungen, die gutachterlich festgestellten Behandlungsfehler sowie die aufgetretenen Schäden nach Schweregrad.
Patienten wollen wissen, woran sie sind
Uwe Brocks, Fachanwalt für Medizinrecht, unterstrich bei der Feierstunde in Berlin die Bedeutung der Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen für die Patienten. "Jeder Patient kann die Erfahrung, die er gemacht hat, nicht wirklich bewerten", so Brocks, der auch Vorstandsmitglied des Vereins Medizinrechtsanwälte sowie Mitglied des Vereins Patienten-Initiative ist.
Er befinde sich in einem Informations- und Vertrauensdilemma, schließlich brauche er, um seine Lage und seinen vermuteten Fehler einschätzen zu können, erneut ärztliche Hilfe. Ein Zivilprozess sei nachteilig für die Patienten, schließlich sei ein solches Verfahren langwierig und teuer. Zumal, wenn der Patient keine Rechtschutzversicherung hat. Ein Gutachten über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) einzuholen sei zwar ein möglicher Weg für Patienten. Die Erfahrung habe aber gezeigt, so Brocks, dass Ärzte die MDK-Gutachten fast immer anzweifeln.
Nicht zuletzt komme eine strafrechtliche Verurteilung von Ärzten aufgrund eines Behandlungsfehlers so gut wie nie vor. Brocks: "Ich empfehle den Patienten daher in fast allen Fällen den Gang zu einer Schlichtungsstelle".
Professor Schaffartzik, Vorsitzender der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, ergänzte: "Am Ende geht es den Patienten weniger um den finanziellen Ausgleich als um die Transparenz."
2016 haben Patienten in 1845 Fällen (24,2 Prozent) Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers geltend gemacht. Rund 11.500 Fälle wurden insgesamt an die Einrichtungen herangetragen. In der Mehrzahl der Fälle (71 Prozent) lagen also keine Behandlungsfehler vor. In rund fünf Prozent der Fälle ließ sich zwar ein Fehler konstatieren. Es konnte jedoch kein Zusammenhang zwischen dem Fehler und einer möglichen Schädigung des Patienten gefunden werden. Sämtliche Statistiken dazu sind Schaffartzik zufolge über die Homepages der Ärztekammern einsehbar.
Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Maria Klein-Schmeink, erneuerte zum Jubiläum der Schlichtungsstelle die Forderung ihrer Fraktion, die Position der Patienten vor Gericht müsse weiter gestärkt werden, beispielsweise durch ein Herabsetzen der Beweislast. Darüber hinaus sprach sie sich dafür aus, einen Härtefallfonds für Patienten zu schaffen, die einen schweren Schaden in Folge eines Behandlungsfehlers erlitten haben, der sich aber nicht eindeutig nachweisen lässt.