Kein Recht auf Betäubungsmittel zur Selbsttötung
KÖLN (ble). Patienten, die sich das Leben nehmen wollen, haben keinen Anspruch auf ein Betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Verwaltungsgericht Köln hat die entsprechende Klage eines Mannes gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgewiesen.