Peniskrümmung
Keine Stoßwellen für GKV-Patienten
KASSEL. Für die Behandlung der induratio penis plastica (IPP) bleibt die Op der Standard.
Jedenfalls auf Kassenkosten können niedergelassene Ärzte ebenso wie auch Kliniken die schmerzhafte Peniskrümmung nicht mit Stoßwellentherapie behandeln, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) entschied.
Bei Männern mit IPP ist der erregierte Penis unnatürlich gekrümmt. Grund sind entzündungsbedingte Verhärtungen zwischen Tunica albuginea und den Schwellkörpern, sogenannte Plaques.
Üblich werden die Plaques operativ entfernt.
Ein Krankenhaus in Magdeburg behandelte 20 Patienten stattdessen mit Stoßwellentherapie. Die AOK Sachsen-Anhalt zahlte zunächst insgesamt 34.563 Euro, forderte das Geld aber zurück, als sie von der Behandlungsmethode erfuhr.
Mit Erfolg: Für diese Methode liege hier keine Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses vor. Eine Behandlung durch niedergelassene Ärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen scheide daher aus.
Die Stoßwellentherapie könne aber grundsätzlich ambulant erfolgen. Daher könne sich das Krankenhaus nicht auf die Experimentierklausel berufen, urteilte das BSG. (mwo)
Urteil des Bundessozialgerichts, Az.: B 1 KR 27/13 R