LSG-Urteil

Körpergröße von 148 Zentimetern ist bei Frauen keine Krankheit

Die Krankenkasse muss nicht für eine beinverlängernde Operation aufkommen, hat ein Landessozialgericht entschieden – und betont: Psychotherapie und Hilfsmittel seien Mittel der Wahl, wenn jemand mit seiner Größe hadert.

Veröffentlicht:
Bei einer Körpergröße von 148 Zentimeter müssen Kassen nicht für eine operative Beinverlängerung aufkommen.

Bei einer Körpergröße von 148 Zentimeter müssen Kassen nicht für eine operative Beinverlängerung aufkommen.

© Frog 974 / stock.adobe.com

Celle. Eine Körpergröße von 148,5 Zentimetern ist bei Frauen nicht krankhaft. Die gesetzliche Krankenversicherung muss daher nicht für eine operative Beinverlängerung aufkommen, wie jetzt das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in Celle entschied.

Es wies damit eine Frau aus Bremen ab. Sie hatte geltend gemacht, dass sie unter ihrer geringen Körpergröße von 148,5 Zentimetern erheblich psychisch leide. Von ihrer Umwelt werde sie nicht als vollwertig wahrgenommen und auch in ihrer Berufswahl sei sie eingeschränkt.

Gut 160 Zentimeter seien ihr Traum. Den Antrag auf eine operative Beinverlängerung hatte ihre Krankenkasse allerdings abgelehnt – zu Recht, wie das LSG Celle entschied.

Schwerbehinderung greift unter 131 Zentimetern

Üblich werde erst die Körpergröße unter 141 Zentimeter als Behinderung angesehen, als Schwerbehinderung erst unter 131 Zentimeter. Ähnlich werde medizinisch erst eine Körpergröße von 140 Zentimetern als „Kleinwuchs“ bezeichnet, als „Kleinwuchs im engeren Sinne“ sogar erst 120 Zentimeter.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel habe schon seit 1993 in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die gesetzlichen Krankenkassen auch zur Behebung psychischer Störungen keinen operativen Eingriff in einen „im Normbereich liegenden Körperzustand“ bezahlen müssen. So hatte es 2008 eine Jugendliche mit ungleichen Brüsten abgewiesen.

Alltagsschwierigkeiten könne durch Hilfsmittel und gegebenenfalls auch durch angepasste Wohnungseinrichtung begegnet werden. Psychische Beeinträchtigungen seien allein mit therapeutischen Mitteln zu behandeln.

Auch die Ablehnung für bestimmte Berufe könne keine Leistungspflicht der Kasse auslösen, betonte nun das LSG Celle. Die Revision ließ das LSG nicht zu, die Klägerin kann hiergegen aber Beschwerde beim BSG einlegen. (mwo)

Landessozialgericht Celle, Az.: L 16 KR 183/21

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Kommentar zum Pneumo-Impfstoffregress

Die (späte) Einsicht der Krankenkassen

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

© privat

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Menorrhagie – starke Regelblutungen sind kein Tabu

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Hologic Deutschland GmbH, Berlin
Dr. Dorothee Struck ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Ärztin für Naturheilverfahren und mit einer Praxis für Frauengesundheit in Kiel niedergelassen.

© Portraitfoto Dr. Dorothee Struck: © "Lichtartistin" Melanie Eltermann, Kiel; Stockfoto: © Elena Nechaeva / Getty Images / iStock

„ÄrzteTag extra“-Podcast

Beschwerdefreie Tage vor den „Tagen“ dank Mönchspfeffer

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Bionorica
Ein Kerngedanke von Vision Zero ist, die Zahl der vermeidbaren krebsbedingten Todesfälle immer weiter zu senken und idealerweise gegen Null zu bringen.

© Kateryna_Kon / stock.adobe.com

Gastbeitrag

Vision Zero in der Onkologie – fangen wir an

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Vision Zero e.V.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Viele gesunde Lebnesmittel, darunter Gemüse, Lachs und Sesam, liegen auf einem Tisch.

© aamulya / stock.adobe.com

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

Moderne Grafik eines Gehirns und eines Darms nebeneinander. Der Hintergrund ist mehrfarbig.

© KI-generiert watz / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Psychische Erkrankungen begünstigen CED-Schübe

Ein Modell eines Herzens steht auf einem Tisch.

© Jonima / stock.adobe.com (Generi

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg