Andere Therapieoptionen müssen fehlen
LSG Essen klärt Voraussetzungen für Lipid-Apherese
Lipid-Apheresen müssen Kassen nur in Ausnahmefällen zahlen. Das bekräftigt das Landessozialgericht Essen. Ist eine Ultima-ratio-Lage nicht gegeben, zählt die Empfehlung der Apherese-Kommission nichts.