Urteil
Landessozialgericht: Gemeinschaftspraxis kann sich an stationärer Versorgung beteiligen
Erbringt eine Gemeinschaftspraxis eine umfassende Dienstleistung für eine Klinik, entsteht daraus nicht zwangsläufig ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu der Einrichtung, betont das Landessozialgericht München.