Lärm - allgegenwärtiger Risikofaktor
Den Tag gegen Lärm nehmen die deutschen Arbeitsmediziner zum Anlass, um für einen aktiven Lärmschutz am Arbeitsplatz zu trommeln. Auch für Praxischefs ist der Gehörschutz ein Thema - als Arzt und Arbeitgeber.
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Lärm kann manchem die Haare zu Berge stehen lassen.
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KARLSRUHE. Zugegeben: In der Praxis ist es meist leiser als im Orchestergraben. Lärmfrei ist es aber auch nicht immer für das Praxispersonal. Deutschlands Arbeitsmediziner nehmen den diesjährigen 14. "Tag gegen Lärm" am 27. April zum Anlass, um auf die hohe Lärmbelastung von Arbeitnehmern im Arbeitsalltag hinzuweisen.
So warnt der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte (VDBW) eindringlich vor beruflich bedingten Gehörschäden und führt Musiker als eine der am meisten gefährdeten Berufsgruppen an. Nach zehn Jahren Berufstätigkeit leide fast jeder dritte Musiker unter Lärmschwerhörigkeit.
Millionen Beschäftigte seien in Deutschland tagtäglich Neben- oder Dauergeräuschen sowie gesundheitsschädigendem Lärm ausgesetzt, so der VDBW. Daher fordert der Verband, das Gehör auch am Arbeitslatz zu schützen und bewusster mit dem Sinnesorgan umzugehen.
Die Grenzwerte zum Schutz der Arbeitnehmer sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung festgelegt und niedergeschrieben. Danach darf der Lärmexpositionspegel 80 Dezibel als durchschnittliche Geräuschimmission am Arbeitsplatz grundsätzlich nicht überschreiten.
Wie der VDBW hinweist, stellt aber nicht nur die laute Dauerbeschallung ein großes Gesundheitsrisiko dar. Bereits bei niedrigeren Lautstärkepegeln verursache Lärm Stress, störe den Schlaf, beeinträchtige Konzentration und Kommunikation und könne somit auch dauerhaft die Gesundheit schädigen.
Eine Schädigung des Gehörs trete im Allgemeinen aber erst dann ein, wenn Betroffene regelmäßig hohen Lärmbelastungen ausgesetzt seien.
Daher empfiehlt der VDBW, die regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bei dem zuständigen Betriebsarzt in Anspruch zu nehmen. Diesen Rat können auch Ärzte ihren Patienten geben - oder sie zum HNO-Kollegen überweisen.
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