Nach KHVVG-Beschluss

Lauterbach erwartet „Hunderte“ Klinikschließungen

In spätestens zehn Jahren werde es ein paar Hundert Krankenhäuser weniger geben, kündigt der Gesundheitsminister an. Und verrät auch, welche Häuser seines Erachtens betroffen sein dürften.

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Berlin. Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach erwartet, dass als Folge der Krankenhausreform in den nächsten Jahren Hunderte Krankenhäuser schließen werden. „Es ist ganz klar, dass wir in zehn Jahren spätestens ein paar Hundert Krankenhäuser weniger haben werden“, sagte der SPD-Politiker der „Bild am Sonntag“ (BamS). Vor allem Kliniken in westdeutschen Großstädten dürften betroffen sein.

„Das ist auch richtig so. Für diese Krankenhäuser haben wir nicht den medizinischen Bedarf“, begründete Lauterbach den absehbaren Wegfall der Einrichtungen. Schon jetzt stehe jedes dritte Bett leer und es gebe zu wenig Personal. Zugleich betonte er, dass dringend benötigte Krankenhäuser auf dem Land Zuschläge bekämen, um zu überleben.

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Vermittlungsausschuss oder nicht? So liefe es ab

Der Bundestag hatte am Donnerstag mit der Mehrheit der Ampel-Koalition das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. Es gilt nicht nur unter Leistungserbringern als umstritten, insbesondere unter Klinikvertretern wie der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Auch in den Bundesländern herrscht nach wie vor Unmut. Während einige Länder sich dafür ausgesprochen haben, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu schicken, kommen aus anderen Ländern mittlerweile versöhnlichere Töne. Hintergrund dürften Zugeständnisse sein. Die waren auf den letzten Metern über Änderungsanträge in das KHVVG eingebracht werden.

Stand Ende dieser Woche hieß es aus acht Bundesländern, sie wollten die Reform ins Vermittlungsverfahren überweisen. Genannt werden Bayern, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Brandenburg, Sachsen und Thüringen sind die Landesregierungen nach den Wahlen noch geschäftsführend im Amt. Die acht Länder verfügen in der Länderkammer über 37 Stimmen und somit zwei mehr als die erforderliche absolute Mehrheit von 35 Stimmen.

Sie könnten damit das KHVVG, das als Einspruchsgesetz ausgelegt ist, zunächst in die Vermittlung schicken. Nach einem Vermittlungsverfahren hat der Bundesrat nurmehr Möglichkeit, gegen dieses Ergebnis Einspruch einzulegen. Tut er dies nur mit der einfachen Mehrheit, kann der Bundestag nach Artikel 77 des Grundgesetzes mit der absoluten Mehrheit der Ampel-Koalition den Einspruch überstimmen. Sollte es im Bundesrat hingegen einen Einspruch mit Zwei-Drittel-Mehrheit (46 Stimmen, mithin mindestens zwei Bundesländer mehr) geben, müsste der Bundestag den Einspruch ebenso mit zwei Dritteln seiner Stimmen überstimmen, worüber die Ampel nicht verfügt.

Lauterbach: Keine GKV-Beitragssteigerung für 2026

Derweil erwartet Minister Lauterbach nach der prognostizierten Erhöhung der Krankenkassenbeiträge im kommenden Jahr keine weiteren Steigerungen. Er glaube nicht, dass für 2026 noch mal die Krankenkassenbeiträge erhöht werden müssten, sagte er der BamS. „Mit den Reformen, die wir jetzt schon gemacht haben, die jetzt anfangen zu wirken, und den Reformen, die wir gerade machen, kommt tatsächlich auch dieser Beitragssatzanstieg zu einem Stopp.“

Lauterbach hatte die von Experten prognostizierte Erhöhung der Beiträge in dieser Woche historisch genannt. Fachleute des Schätzerkreises hatten für das Bundestagswahljahr 2025 eine rechnerisch nötige Beitragssatzerhöhung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent vom beitragspflichtigen Einkommen ermittelt.

Ohne die Krankenhausreform wäre der Beitragssatz nicht so stark gestiegen, wie es jetzt erwartet werde, sagte Lauterbach. „Die Krankenhausreform kostet jetzt kurzfristig etwas, macht Druck auf den Beitragssatz.“ (dpa/nös)

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