Bremen
Leichenschau ab jetzt verpflichtend
In Bremen wird ab sofort bei jeder Leiche eine qualifizierte Leichenschau vorgenommen.
Veröffentlicht:BREMEN. Bremen führt zum 1. August 2017 als erstes Bundesland zwingend die qualifizierte Leichenschau bei jedem im Land gestorbenen Menschen ein. Die qualifizierte Leichenschau wird durch einen besonders qualifizierten Leichenschauarzt vorgenommen. In der Stadt Bremen wird dies ein Arzt des Institutes für Rechtsmedizin (IRM) sein und in Bremerhaven bis Ende des Jahres ein Arzt des Gesundheitsamtes. Zugleich entwickelt man an der Weser derzeit ein Curriculum, das jeder Arzt absolvieren kann, um die Leichenschau auch selber vornehmen und berechnen zu können. Die Bremische Bürgerschaft hat ein entsprechendes Gesetz über das Leichenwesen erlassen.
"Das neue Verfahren wird zu einer genaueren Analyse der Todesursachen und ihrer Hintergründe führen", teilt die Dienststelle der Bremer Gesundheitssenatorin Professor Eva Quante-Brandt (SPD) mit. "Zum anderen wird dem Anliegen der Justizministerkonferenz entsprochen, indem gegebenenfalls unaufgeklärte Todesfälle, die zuvor unentdeckt blieben, nunmehr einer Entdeckung und Aufklärung der Todesart zugeführt werden."
Umstellen müssen sich alle niedergelassenen Ärzte, die zu einem Toten gerufen werden und die Krankenhausärzte. Denn zukünftig sollen sie nur noch die Todesfeststellung vornehmen. Die qualifizierte Leichenschau übernehmen dann die vom Arzt oder Bestatter benachrichtigten Experten des IRM oder – in Bremerhaven – des Gesundheitsamtes, und zwar unter Supervision des IRM.
Das Bremer Leichen-Gesetz lässt auch andere Ärzte als die des IRM oder Gesundheitsamtes zur qualifizierten Leichenschau zu. "Voraussetzung ist allerdings ein umfangreiches Curriculum, das derzeit in der Abstimmung ist", wie Dr. Martin Götz sagt, Referatsleiter im Gesundheitsressort.
Bisher wurde die Leichenschau nach GOÄ Ziffer 100 abgerechnet und erbrachte bis zu 51 Euro. Auch die neue Gebühr für die qualifizierte Leichenschau ist noch nicht abgestimmt, so Götz. Nur so viel ist klar: Die Gebühr zahlen die Angehörigen des Toten. Soweit bekannt, soll sie 187 Euro betragen.
Im Vorfeld der neuen Regelung habe es kontroverse Diskussionen gegeben, hieß es. Denn die niedergelassenen Ärzte, die bisher häufiger Leichenschauen vorgenommen haben und berechnen konnten, etwa im Notdienst, dürfen es nun nicht mehr. Auch deshalb gibt man in Bremen den Ärzten die Möglichkeit, sich nachzuqualifizieren. (cben)