Verwaltungsgericht Göttingen zu Coronamaßnahmen

Maskenpflicht keine erhebliche Grundrechtseinschränkung

Gegen mehrere Coronamaßnahmen, unter anderem die Maskenpflicht beim Arztbesuch, war ein Göttinger vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht sah keinen Anlass, sie nachträglich für rechtswidrig zu erklären.

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