Verwaltungsgericht Göttingen zu Coronamaßnahmen
Maskenpflicht keine erhebliche Grundrechtseinschränkung
Gegen mehrere Coronamaßnahmen, unter anderem die Maskenpflicht beim Arztbesuch, war ein Göttinger vor Gericht gezogen. Das Verwaltungsgericht sah keinen Anlass, sie nachträglich für rechtswidrig zu erklären.