Urteil

Mieter muss Störgeräusch hinnehmen

Veröffentlicht:

HANNOVER. Auch wenn sie nervend sind, gegen leise Störgeräusche können sich Mieter kaum wehren. Denn wie das Amtsgericht (AG) Hannover nun entschieden hat, berechtigt ein störendes Geräusch, dessen Lärmpegel weit unter der DIN-Norm für haustechnische Anlagen liegt, nicht zu einer Mietminderung.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter wegen eines "sich in Intervallen wiederholenden brummenden Geräusches", das von Mitarbeitern der Vermieterin trotz Nachfrage nicht abgestellt wurde, schließlich die Mietzahlung gemindert. Zu Unrecht, so die Richter. Es sei zwar nachvollziehbar, dass sich der Mieter gestört fühle.

Ein derart leises Geräusch könne keine Mitminderung auslösen. In Wohnungen seien Geräusche allgegenwärtig, dies gelte nicht nur für Straßengeräusche, sondern auch für Strömungs- und Schaltgeräusche von Heizungsanlagen. (reh)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zur „work and stay“-Agentur

Fachkräftegewinnung: Schwarz-Rot ist auf dem richtigen Weg

Anreiz mit falscher Wirkung

Hausärzteverband: „Praxen werden geflutet mit unnötigen Arztbesuchen“

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Lesetipps
Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Pneumokokken-Impfung: Wann und mit welchem Impfstoff auffrischen?

Auf einem Kalender liegen eine Spritze und ein Reisepass.

© Henrik Dolle / stock.adobe.com

Von Gelbfieber bis Tollwut

Diese Besonderheiten bei Reiseimpfungen sollten Sie kennen