Urteil

Mieter muss Störgeräusch hinnehmen

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HANNOVER. Auch wenn sie nervend sind, gegen leise Störgeräusche können sich Mieter kaum wehren. Denn wie das Amtsgericht (AG) Hannover nun entschieden hat, berechtigt ein störendes Geräusch, dessen Lärmpegel weit unter der DIN-Norm für haustechnische Anlagen liegt, nicht zu einer Mietminderung.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter wegen eines "sich in Intervallen wiederholenden brummenden Geräusches", das von Mitarbeitern der Vermieterin trotz Nachfrage nicht abgestellt wurde, schließlich die Mietzahlung gemindert. Zu Unrecht, so die Richter. Es sei zwar nachvollziehbar, dass sich der Mieter gestört fühle.

Ein derart leises Geräusch könne keine Mitminderung auslösen. In Wohnungen seien Geräusche allgegenwärtig, dies gelte nicht nur für Straßengeräusche, sondern auch für Strömungs- und Schaltgeräusche von Heizungsanlagen. (reh)

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