Mutterschutzgesetz
Mutterschutzklage bei Fehlgeburt nach 12. Schwangerschaftswoche nicht aussichtslos
Dass Anspruch auf Mutterschutz erst bei Entbindung ab der 24. Schwangerschaftswoche beginnt, hielten vier Frauen für verfassungswidrig. Sie erzielten beim Bundesverfassungsgericht zumindest einen Teilerfolg.