Sozialgericht München
Nebenberuf schließt Borreliose als Berufskrankheit nicht aus
Frühjahr ist Zeckenzeit. Da trifft es sich gut, dass jetzt ein Sozialgericht die Versichertenrechte auf gesetzlichen Unfallschutz bei Borreliose stärkt.
Frühjahr ist Zeckenzeit. Da trifft es sich gut, dass jetzt ein Sozialgericht die Versichertenrechte auf gesetzlichen Unfallschutz bei Borreliose stärkt.
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