Neuordnung der Bedarfsplanung für Gesamt-Berlin ist rechtens

KASSEL (mwo). Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Neuordnung der kassenärztlichen Bedarfsplanung in Berlin im Jahr 2003 bestätigt. Das von den klagenden Ärzten kritisierte rückwirkende Inkrafttreten sei notwendig gewesen, um Umgehungen zu vermeiden, urteilte der für Vertragsarztsachen zuständige Senat.

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