Klage gegen Ärztin abgewiesen

Oberlandesgericht urteilt: Ärztin war bei Corona-Impfung im Auftrag des Staates tätig

Eine Impfärztin muss nach einer Corona-Impfung kein Schmerzensgeld zahlen. Das OLG Stuttgart betonte, die betroffene Ärztin habe im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen.

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