Klage gegen Ärztin abgewiesen
Oberlandesgericht urteilt: Ärztin war bei Corona-Impfung im Auftrag des Staates tätig
Eine Impfärztin muss nach einer Corona-Impfung kein Schmerzensgeld zahlen. Das OLG Stuttgart betonte, die betroffene Ärztin habe im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne eine hoheitliche Aufgabe wahrgenommen.