Urteil erwartet

Prozess um falsche Plagiatsvorwürfe gegen Rechtsmediziner vor dem Ende

Die Verhandlung über einen Verleumdungsfall könnte am Donnerstag ihr Ende finden. Im Zentrum steht Professor Matthias Graw – gegen den Rechtsmediziner sind kriminell eingefädelte Plagiatsvorwürfe erhoben worden.

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München. Vor dem Münchner Amtsgericht neigt sich eine Verhandlung um einen besonders skurrilen Verleumdungsfall dem Ende entgegen. Im Prozess um kriminell eingefädelte Plagiatsvorwürfe könnte an diesem Donnerstag das Urteil fallen.

Der 70-jährige Angeklagte soll die höchst aufwendige Fälschung eines kompletten wissenschaftlichen Buches beauftragt haben. Die danach erhobenen Plagiatsvorwürfe sollten den Leiter des rechtsmedizinischen Instituts der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Professor Matthias Graw, treffen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Urkundenfälschung und Verleumdung vor.

Laut Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte von Ghostwritern einen vermeintlich wissenschaftlichen Sammelband aus dem Jahr 1982 zu einem rumänischen Medizinerkongress verfassen lassen. Darin seien gezielt Passagen aus der Doktorarbeit des Rechtsmediziners eingebaut worden. So habe der Eindruck entstehen sollen, Graw habe für seine Dissertation abgeschrieben.

Staatsanwaltschaft vermutet Rache als Motiv

Eigens gedruckte Exemplare des Bandes ließ der Angeklagte – selbst Träger zweier Doktortitel – den Ermittlungen zufolge dann auf einer Auktionsplattform im Internet versteigern. Zudem soll er Plagiatsjäger beauftragt haben, die er explizit auf das Buch hinwies. Diese gingen am Ende mit ihren Ergebnissen eines vermeintlichen Plagiatsskandals an die Öffentlichkeit und informierten die Universität Hamburg, die ein Prüfverfahren einleitete.

Als Motiv des Angeklagten vermutet die Staatsanwaltschaft Rache. Er habe sich am Rechtsmedizinischen Institut dafür rächen wollen, dass seine Mutter nach ihrem Tod im Jahr 2020 gegen seinen Willen obduziert worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte damals Ermittlungen aufgenommen, um zu klären, woran die Frau gestorben war. Diese Ermittlungen wurden nach Angaben einer Sprecherin der Behörde allerdings schon 2021 eingestellt.

Sollten keine weiteren Anträge gestellt und die Beweisaufnahme in dem Fall am Donnerstag abgeschlossen werden, folgen dann die Plädoyers und möglicherweise auch das Urteil. Nach Angaben eines Sprechers des Amtsgerichts München ist kein weiterer Verhandlungstag angesetzt. (dpa)

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