Recht
Rauchende Mütter – Kein Drogenentzug für Babys
Da Tabak nicht als Droge gilt, darf ein Krankenhaus den Nikotinentzug bei einem Frühchen nicht als Drogenentzugssyndrom kodieren. Die Krankenkasse durfte die Rechnung kürzen, so ein Urteil.
Da Tabak nicht als Droge gilt, darf ein Krankenhaus den Nikotinentzug bei einem Frühchen nicht als Drogenentzugssyndrom kodieren. Die Krankenkasse durfte die Rechnung kürzen, so ein Urteil.
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