Urteil
Schmerzensgeld für Abgabe rezeptpflichtiger Arzneien ohne Rezept
Ein Frankfurter Apotheker muss Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zahlen, weil er verschreibungspflichtige Schmerz- , Schlaf- und Beruhigungsmittel ohne Rezept rausgegeben hat.



