Privatrechnung

So kommen Praxen schneller an ihr Geld

Wer bei der Privatliquidation einige Details beachtet, muss in der Regel nicht sehr lange warten, bis die betroffenen Patienten endlich die Honorarforderung begleichen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Werden Privatliquidationen schnell beglichen, kann die Praxis das Geld wieder rascher investieren.

Werden Privatliquidationen schnell beglichen, kann die Praxis das Geld wieder rascher investieren.

© Klaus Eppele / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Arztpraxen, die die Rechnungsabwicklung privatärztlicher Leistungen in Eigenregie betreiben, sollten nicht nur den Stand der Forderungsbegleichung, sondern vor allem auch die zügige Rechnungsstellung im Blick haben.

Denn: Wenn Privat- oder Selbstzahlerpatienten ihre Arztrechnung verspätet oder gar nicht bezahlen, kommt das die betroffenen Praxen teuer zu stehen.

Bei einem Jahres-Privatumsatz von beispielsweise 200.000 Euro machen mehrere überfällige Tagesumsätze schnell eine fünfstellige Summe aus, wie Diplom-Kaufmann Helmut Schlotmann, Geschäftsführer von Medizininkasso in Offenbach, vorrechnet.

Rechnungstellung als Stellschraube

Schlotmann sieht durchaus einige Stellschrauben für Praxisteams, um schneller an die gewünschte Liquidität zu kommen. An erster Stelle steht für ihn dabei die Rechnungsstellung. "Die Liquidation wird grundsätzlich direkt nach Abschluss der Behandlung weggeschickt", appelliert er an die Praxisteams.

Im Klartext heiße das, die Praxen sollten Schluss machen mit der oft üblichen Rechnungsstellung erst zum Quartalsende oder noch später. Denn das, so warnt Schlotmann, erwecke bei Patienten den Eindruck, dass ihr Arzt es mit dem Geld nicht so eilig hat. Der Patient lege dann die Rechnung beiseite und vergesse sie möglicherweise.

Ihn an die Forderungsbegleichung zu erinnern, eventuell sogar mit Unterstützung eines Inkassodienstleisters, koste die Praxis Zeit und Geld. Am Quartalsende sollten Praxen ihre Buchhaltung nach unbezahlten Rechnungen durchforsten.

Hilfreich sei es, so Schlotmann, in Privatliquidationen standardmäßig ein Zahlungsziel zu nennen. Eine Praxis könne zum Beispiel Paragraf 12 der Gebührenordnung für Ärzte anführen, wonach eine Forderung sofort fällig ist. Alternativ oder ergänzend gibt es den Hinweis, dass spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gemäß Paragraf 286 III BGB ohne weitere Mahnung Verzug eintritt.

Diese Zusatztexte bringen den Praxen mindestens zwei Vorteile, ist Schlotmann überzeugt. Erstens signalisierten die Zusatztexte auf der Rechnung dem Patienten, dass sein Arzt für seine nach "lege artis" erbrachten Leistungen eine pünktliche Bezahlung erwartet.

 Zweitens: Wenn die Praxis so verfahre und dazu ein straffes Mahnwesen etabliert habe, stiegen die Ergebnisse im Inkassoverfahren signifikant. Von den Patienten würden die Zusatztexte nicht nur ohne Weiteres akzeptiert, sondern sie führten seiner Beobachtung nach auch zu schnelleren Zahlungseingängen.

Höchstens 30 Tage warten

Säumige Patienten sollten spätestens nach 30 Tagen die erste Mahnung bekommen, rät der Inkassofachmann. Mit ihr trete nach dem Gesetz Zahlungsverzug ein. Somit sei die Voraussetzung für ein Inkassoverfahren erfüllt.

Schlotmann empfiehlt sogar, bereits nach 14 Tagen eine zweite Mahnung zu schicken, in der der Patient deutlich auf die Folgen - etwa eines Inkassoverfahrens - hingewiesen werde. Eine beigefügte Rechnungskopie wirke gegen typische Ausflüchte wie "habe keine Rechnung bekommen".

Das in vielen Praxen gängige Verfahren, drei Mahnungen im Abstand von je 30 Tagen zu verschicken, reduziert laut Schlotmann jedenfalls die Chancen auf Realisierung der Forderung und erhöht für die Praxis das Risiko, auf der unbezahlten Rechnung sitzen zu bleiben.

Praxen, die die zeit- und personalintensive Privatliquidation nicht aus dem Team heraus stemmen wollen, können auch auf private Abrechnungsdienstleister zurückgreifen. Da dieser Service nicht kostenfrei ist, lohnt sich ein Blick in Angebots- und Preisstruktur der verschiedenen Dienstleister.

Dafür stehen zum Beispiel die beiden kostenfreien Online-Vergleichsportale www.abrechnungsstellen-vergleich.de oder www.scoremed.de zur Verfügung, die eine erste Orientierung geben können.

Zu unterscheiden ist bei den Angeboten der Abrechnungsdienstleister grundsätzlich zwischen Inkassoverfahren - hier bleibt der Arzt Eigentümer der Forderung und trägt das Risiko des Ausfalls - und dem Factoring. Bei Letzterem verkauft der Arzt seine Honorarforderung an den Dienstleister, der damit auch das Risiko trägt.

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Alle Anpassungen sind noch nicht abgeschlossen

KV-Connect wird Ende Oktober abgeschaltet

Kommentare
Dr. Elisabeth Rowe 11.08.201410:12 Uhr

Stellschrauben für zügigen Geldeingang

Straffes Mahnwesen: Aus eigener Erfahrung sind schriftliche Mahnungen meist nicht zielführend, zumal man deren Zugang, wie auch den Zugang der Rechnung nicht nachweisen kann. Alternativ bietet es sich an, daß eine Praxismitarbeiterin zum Fälligkeitstermin den Patienten anruft. So erfährt sie, ob die Rechnung vorliegt. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Rechnung erneut verschickt und zwei Tage später nachtelefoniert. Kommt kein telefonischer Kontakt zustande ist es am sichersten, die Rechnung per Gerichtsvollzieher (kostet ca. 11,00 €) zustellen zu lassen. In einem kurzen Anschreiben wird darauf verwiesen, daß bei ausbleibendem Zahlungseingung inenrhalb von xy Tagen nach Zustellung das Inkasso o.ä. eigeleit wird.
Patienten, bei denen die Post wiederholt nicht ankommt oder die immer wieder vergessen, die rehcnung zu bezahlen, bekommen die Rechnung direkt nach der Behanldung in die Hand gedrückt. Ihnen wird erklärt, daß das einer sicheren Zustellung entspricht, Mahnungen nicht erfolgen werden und bei Verzugseintritt die Angelegenheit ohne weitere Vorwarnung ins Inkasso geht. Den Patienten wird angeboten, die Rechnung sofort vor Ort zu bezahlen, was viele dann auch machen. Erfahrungsgemäß liegt die Nichtzahlung meist nicht am fehlenden Geld, sondern vielmehr an der Unorganisiertheit der Patienten.
Ein wesentlicher Vorteil der Rechnungsstellung in der Praxis liegt darin, daß man sieht, welche Forderungen noch offen sind, bevor weitere Behandlungen durchgeführt werden.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

S2k-Leitlinie

Husten – was tun, wenn er bleibt?

Lesetipps
Viele gesunde Lebnesmittel, darunter Gemüse, Lachs und Sesam, liegen auf einem Tisch.

© aamulya / stock.adobe.com

Leckere und gesunde Ernährung

Remission bei Morbus Crohn: Das glückt auch mit einer rein oralen Diät

Moderne Grafik eines Gehirns und eines Darms nebeneinander. Der Hintergrund ist mehrfarbig.

© KI-generiert watz / stock.adobe.com

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Psychische Erkrankungen begünstigen CED-Schübe

Ein Modell eines Herzens steht auf einem Tisch.

© Jonima / stock.adobe.com (Generi

DGK-Jahrestagung

Präzisionsmedizin: Die Kardiologie ist auf dem Weg