Erfolgreiche Klage eines Krankenpflegers
Sozialgericht Heilbronn: Unfallkasse muss Post-COVID als Berufskrankheit anerkennen
Das Sozialgericht erkennen Fatigue-Syndrom und kognitive Störungen nach einer COVID-19-Infektion bei einem Krankenpfleger als Arbeitsunfall an. Die medizinischen Erkenntnisse zu Post-COVID könnten nicht ignoriert werden.