Beitragsgrenzen
Sozialkassen schöpfen bei Gutverdienern ab
Die Beitragsbemessungsgrenzen für GKV und Rentenversicherung steigen auch im kommenden Jahr.
Veröffentlicht:BERLIN. Gutverdiener müssen im kommenden Jahr mehr Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll 2015 um 75 Euro auf dann 4125 Euro monatlich angehoben werden. Das geht aus dem Entwurf des Bundesarbeitsministeriums für Rechengrößen in der Sozialversicherung hervor.
Im Oktober wird das Bundeskabinett über die Verordnung entscheiden. Die Anhebung der Rechengrößen wird nach einer Formel vorgenommen, die sich an der Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter im Jahr 2013 orientiert.
Dabei wird ein Anstieg der Bruttolöhne und -gehälter um 1,99 Prozent (alte Bundesländer) oder 2,19 Prozent (neue Bundesländer) angenommen.
Die für das laufende Jahr geltende Veränderungsrate - also auf Basis der Lohnentwicklung im Jahr 2012 - fiel höher aus und betrug 2,81 Prozent (West) sowie 2,42 Prozent (Ost).Auf das Jahr bezogen steigt die Beitragsbemessungsgrenze in GKV und Pflege um 900 auf 49.500 Euro. Für Arbeitgeber und -nehmer betrüge der zu entrichtende Gesamtbetrag bei Kinderlosen maximal 697,11 Euro monatlich.
Allein zahlen müsste der (kinderlose) Arbeitnehmer demnach maximal 602,25 für die Krankenversicherung und 94,86 für die Pflegeversicherung. Hinzu kommen kann ab kommendem Jahr ein kassenindividueller Zusatzbeitrag, der einkommensabhängig erhoben wird.
Auch höhere Versicherungspflichtgrenze
In der Rentenversicherung gelten unterschiedliche Beitragsgrenzen. In den alten Ländern soll der Wert um 100 Euro auf monatlich 6050 Euro steigen (jährlich: 72.600 Euro).
Dagegen wächst im Osten der Höchstsatz um 200 Euro auf 5200 Euro. Der Jahresgrenzwert, bis zu dem das Einkommen verbeitragt wird, legt demnach um 2400 auf dann 62.400 Euro zu.
Steigen wird ab kommendem Jahr auch die Versicherungspflichtgrenze. Dieser Wert ist für Versicherte relevant, die einen Wechsel in die Private Krankenversicherung erwägen.
Die Versicherungspflichtgrenze beläuft sich im kommenden Jahr auf (bundeseinheitlich) 54.900 Euro, das entspricht einem Anstieg von 1350 Euro (monatlich: 4575 Euro). (fst)