Krankenpflege

Spahn will Kliniken Personalstärke vorgeben

Gesundheitsminister Jens Spahn will für jedes Krankenhaus in Deutschland die Mindestpersonalstärke in der Pflege berechnen lassen. Wird diese Vorgabe dann unterschritten, soll es Sanktionen geben.

Veröffentlicht:
Wie viele Pflegekräfte benötigt werden, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offenbar für jedes Krankenhaus berechnen lassen.

Wie viele Pflegekräfte benötigt werden, will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn offenbar für jedes Krankenhaus berechnen lassen.

© spotmatikphoto / stock.adobe.com

BERLIN. Um die Pflege in Krankenhäusern zu verbessern, will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal machen und Verstöße sanktionieren.

Ab 2020 solle für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen Zahl der Pflegekräfte und anfallendem Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde von einem Krankenhaus eine bestimmte Personalgrenze unterschritten, soll es Honorarkürzungen geben.

Das geht aus dem Entwurf für das "Pflegepersonal-Stärkungsgesetz" (PpSG) hervor, dessen aktuelle Version verschärft worden sei. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium am Sonntag der "Ärzte Zeitung". Am Mittwoch wird sich das Kabinett unter Leitung von Vize-Kanzler Olaf Scholz mit dem Gesetz befassen.

Patientenschützer haben Zweifel geäußert, dass Spahn den Krankenhäusern bis 2020 konkrete Vorgaben zum Pflegepersonal machen kann.

Brysch: Belastbare Zahlen fehlen

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag: "Bis jetzt fehlen die Fakten zu den Personalzahlen in der Pflege. Aber ohne die funktioniert das ganze Modell nicht."

Die Krankenhäuser riefen zwar nach immer mehr Geld auch in der Pflege, legten aber keine belastbaren Zahlen dafür vor. "Tricksen, täuschen und permanent nach mehr Geld rufen. Das ist die oft geübte Praxis der Krankenhaus-Lobbyisten", sagte Brysch.

Hintergrund ist, dass bereits zum 1. Januar 2019 ein Gesetz von Spahns Vorgänger Hermann Gröhe (CDU) in Kraft tritt, wonach die Krankenhäuser zunächst nur für wenige ausgewählte Stationen eine Personaluntergrenze für die Pflege vorhalten müssen.

Doch solange die Krankenhäuser keine Zahlen lieferten, könne der anfallende Pflegeaufwand in der Praxis überhaupt nicht errechnet werden, warnt Brysch.

"Damit am 1. Januar für die ausgewählten Stationen etwas passiert, muss der Gesundheitsminister Spahn jetzt eine Regelung für Personaluntergrenzen anweisen", argumentiert Brysch und macht dabei deutlich, dass diese Klärung auch Grundlage von Spahns Gesetz sei, dass dann 2020 kommen soll.

Linke fordern gesetzliche Personalbemessung

Linke-Chef Bernd Riexinger forderte die schnelle Einführung einer gesetzlichen Personalbemessung im Krankenhaus und einen verbindlichen Personalschlüssel in der Altenpflege.

Nötig sei eine bedarfsgerechte Personalausstattung und nicht eine Minimallösung. Außerdem müsse es eine Ausbildungsoffensive in der Pflege geben.

Die Krankenhäuser müssten verpflichtet werden, sofort 10 Prozent mehr Ausbildungsplätze anzubieten – das wären 8000 zusätzliche Pflegekräfte im Jahr. Diese Quote solle in den kommenden fünf Jahren auf 20 Prozent steigen. (dpa/vdb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Silouetten von Menschen in unterschiedlichen Farben.

© tydeline / stock.adobe.com

SAID, SIDD, SIRD, MOD und MARD

Das steckt hinter den fünf neuen Diabetes-Subtypen

Organ wird bei OP entnommen

© horizont21 / stock.adobe.com

Vom Opt-in zum Opt-out

Studie: Widerspruchslösung erhöht Organspende-Zahlen nicht